Justizopfer: Keine „Gefälligkeitsgutachten“ mehr

 

 ein Neues  Gesetz

 

Schlechten Erfahrungen im Rechtsweg.

 

Im Bundestag eingebracht wurde vom Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf zur Änderung des sogenannten Sachverständigenrechtes, welche die Neutralität von gerichtlich bestellten Gutachtern und zügige Verfahren sicherstellen soll.

 

Hierzu bediente Mister XxY sich mit Gesprächen und Vorschlägen von seinen ehemaligen Vertrauten und Mitgliedern des Vereins Justiz-Opfer e.V..

 

So soll mit diesem Gesetz Vorschub geleistet werden, dass „Gefälligkeitsgutachten“ nicht mehr möglich sind.

 

 

Laut Frankfurter Rundschau vom 01.07.2015 heißt es im Gesetzesentwurf, in jüngerer Zeit werde von Bürgern sowie in der öffentlichen Berichterstattung zunehmend die Unabhängigkeit und Neutralität gerichtlich bestellter Sachverständiger in Einzelfällen in Frage gestellt.

 

Zudem werde die mangelnde Qualität gerichtlicher Gutachten beanstandet.

 

Das sei bei medizinischen Gutachten der Fall und auch auf eine fehlerhafte Auswahl der Sachverständigen durch die Gerichte zurückzuführen.

 

 

Diese auch in Fachkreisen geäußerte Kritik habe rechtspolitischen Handlungsbedarf ausgelöst, werde in dem Gesetzentwurf betont.

 

Umstritten war damals auch das Gutachten im Fall Gustl Mollath, der 2006 unberechtigt für sieben Jahre in die Psychiatrie eingewiesen wurde.

 

 

Konkret geplant sei nun, dass künftig vor der Ernennung von Sachverständigen durch das Gericht die am Verfahren beteiligten Parteien frühzeitig angehört beziehungsweise beteiligt werden müssten.

Das ist bisher nicht gesetzlich vorgesehen.

Außerdem werden die Gutachter verpflichtet, mögliche Interessenkollisionen selbst anzuzeigen.

 

Das Gericht muss die Gründe dann prüfen und gegebenenfalls einen anderen Gutachter bestellen.

 

 

Mehr Informationen zu der Gesetzesänderung:

http://www.fr-online.de/wirtschaft-neues-gesetz-,1472780,31101502.html

Veröffentlicht 02. Juli 2015 23:45,

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