Die Darstellungen von K.H. Schuchardt und Günter Maier und deren Freunde über die Wahlen des VGR in 2020 und andere derer Verkündigungen, Veröffentlichungen entsprechen nicht der Wahrheit. haben andere Gründe leider, daher muß aus den leidigen Erfahrungen dies mitgeteilt werden.
Günter Maier hat sich rechtswidrig noch dazu bei der Justiz in Ka. als VGR- vertretungsberechtigter Vorstand ausgegeben, was er nicht ist und nie war.
Wir haben dem Herrn mehrere Chancen gegeben, aber ihm ist nicht kollegial zu trauen und er fällt je nach seiner für ihn günstigen Situation auch mit Intrigen in den Rücken und behauptet mal so und dann wieder anders.
Siehe wie gleich folgt: #
Ebenso ist Herr Schuchardt der sich als Kassenprüfer fühlt, kein legitimer Kassenprüfer, siehe Eintragung beim AG VR.
Er meint aber mit seinen Intrigen doch Kassenprüfer zu sein und auch VGR Vorstand werden zu wollen, wobei man bei seiner Vita solche Personen nie ein Amt geben sollte / dürfte.
Siehe seine Heimatvereine und Vita, die sprechen eine eindeutige Sprache.
# der intrigenhafte Fall des VGR Günter Maier,
als illegaler Nebenintervenient (NIV) beim Landgericht Karlsruhe, 76133 Karlsruhe, Hans–Thoma–Straße 7 in einem für ihn unzulässigem Verfahren, zeigt daß Er betrügt.
Betreff: Ausschluss und Löschung des „illegalen“ Nebenintervenienten, Herrn Günter Maier im Verfahren eines ehemaligen VGR Mitgliedes, um….
Es geht um (die Glaubwürdigkeit) das Vergehen des Herrn Günter Maier, der sich rechtswidrig mit Titelmissbrauch, Amtsmissbrauch als „angeblicher“ Nebenintervenient des VGR in der Sache ….. im Az……, ausgibt und er hat sich damit unerlaubt damit Wissen, Vorteile auch von unserem Verein und dem guten Kläger- Wissen erschlichen und er hat noch dazu zum Verfahren bisher auch keinerlei Beitrag geleistet, wie man es normalerweise müßte.
Das geht gar nicht, ist rechts und sittenwidrig, siehe NIV dazu & Regeln !!!
Zudem hat Maier auch die gerichtliche Vor- Ladung zum AG Termin in Ka in 02-2020 nicht eingehalten, er ist nicht erschienen. Was normal so nicht geht.
Er hätte rechtlich, wenn er „wirklich“ VGR Vorstand gewesen wäre, eine vertretungsberechtigte Person, einen legitimen Vorstand als Vertretung dorthin zu Gerichtstermin, zu der Ladung, senden müßen, was er aber auch nicht getan hatte und das auch unmöglich war / wäre, denn es gibt seit Sommer 2019 bis heute 10-2021 und bis in 2022 wohl keinen geeigneten VGR- Vorstand, der hierzu berechtigt gewesen wäre als VGR- NIV teilzunehmen.
Also zeigt das und vieles von Günter Maier, daß mit allen schändlichen Mitteln von Maier und auch Schuchardt wie auch von Frau Kaiser Karin im VgR bisher egoistisch intrigenhaft unkollegial gearbeitet wurde / wird und deshalb der VGR nicht handlungsfähig ist und wohl das auch noch länger so bleiben wird, weil…………… es mit solchen die die Justiz dazu, schwer zu Unrecht anzeigen, so nicht geht, um normal etwas auf die Beine zu stellen und um Opfern wirklich etwas zu helfen.
Maier wurde aufgefordert das richtig zustellen und als NIV das Verfahren des ausgetretenen* VGR Mitgliedes (* wegen den vielen miserablen Zuständen) zu verlassen, da Maier sich rechtswidrig als vertretungsberechtigter Vorstand des Vereins VGR ausgegeben hat, was er nicht ist und nicht und nie war.
Diese rechtswidrigen Gründe von Günter Maier wurden unter anderem auch dem AG seit 2020 & LG in Ka nun in 10-2021 klar mitgeteilt, das zu bereinigen.
Herr Günter Maier muß rechtlich gesehen aus dem Verfahren aus mehreren Gründen endgültig ausgeschlossen werden und darf vom Verfahren keinerlei Informationen mehr bekommen, da ihm diese rechtlich nicht zustehen, wie in der Akte und beim VGR > AG VR nachvollziehbar zu erkennen ist.
Der damalige Notvorstand Herr Dr. Völkl 11.2019 – 9.2020 hätte das allein nur unterzeichnen dürfen, aber niemals Herr Günter Maier, der leider weiter von der Justiz rechtswidrig informiert wird und in der Akte gehalten wird.
Hr. G. Maier ist von der Justiz aus dem Verfahren wegen einiger seiner Rechtswidrigkeiten endgültig zu löschen.
ACHTUNG:
Der VGR ist seit 7.2019 kopflos, quasi handlungsunfähig.
Es gibt keinen legitimen vertretungsberechtigten rechtlichen VGR Vorstand.
Daher dürfte niemand vom VGR normal benachrichtigt werden.
Jegliche Auskunft oder Antwort an Herr Günter Maier als angeblichen VGR- Vorstand, ist und war daher unrechtmäßig, rechtswidrig,
siehe notfalls: beim AG VR in Frankfurt a. M..
Ausschluss & Löschung des illegalen Nebenintervenienten, Herrn Günter Maier, der sich rechtswidrig als vertretungsberechtigten Vorstand des Vereins gegen Rechtsmissbrauch ausgegeben hat, es aber ganz sicher nicht ist.
Als Beweis und Begründung die original E-Mail des einzigen und legitimen VgR Notvorstandes zur betreffenden Zeit.
poststelle@agkarlsruhe.justiz.bwl.de> 20.02.2020
Subject: – Nebenintervention Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügt schicke ich Ihnen die Erklärung über den Rücktritt von der Nebenintervention wegen unserer unklaren rechtlichen Befugnisse als Notvorstand.
Ich bitte um Bestätigung und um eine Kopie der Beitrittserklärung.
Mit freundlichen Grüßen Völkl —– Original Message —– From: voelkl
Ende der original E-Mail des ehemaligen VgR Notvorstandes
Zudem ist der Kläger ,,,,……….. aus dem Verein VGR ausgetreten.
Schon deshalb hat der Herr G. Maier überhaupt keine Befugnis hier sich anzuschließen.
Nun ist Dr. Völkl auch kein Notvorstand mehr und kein Vorstand.Herr Maier hat sich hier rechtswidrig eingeschlichen, er hat das Gericht angelogen, was eine Straftat ist.
unzulässiges & rechtswidriges zum im Verfahren eingeschlichenen Herrn Günter Maier ist:
- Hr. Günter Maier ist als Nebenintervenient aus dem Verfahren sofort auszuschließen.
> Hr. Günter Maier hat bisher auch keinerlei Beitrag zum Verfahren geleistet, wie man es als rechtlicher NIV normalerweise müßte.2. Hr. G. Maier hat sich rechtswidrig als VGR vertretungsberechtigter Vorstand ausgegeben, was er nicht ist und nie war. Das ist Urkundenmissbrauch, Titelmissbrauch und Irreführung der Justiz,
> Der VGR ist seit 7.2019 kopflos. Es gibt keinen legitimen vertretungsberechtigten rechtlichen VGR Vorstand Günter Maier.
3. trotz Vorladung für den gerichtlichen Termin und das nicht erscheinen der Herrn Günter Maier, wären normal geltende Konsequenzen einzuleiten.4. Maier hätte auch seinen Rücktritt als Nebenintervenient erklären müßen, weil der Kläger…. seit Frühjahr 2020 nicht mehr im VgR ist. Regeln ?????
5. Aus den vielen geschilderten Gründen sind dem nichtberechtigten VGR Vs.- Nebenintervenient, Günter Maier. keine Hinweise mehr zusenden.6. Zudem hat der damals zuständige legitime Notvorstand des Vereins gegen Rechtsmissbrauch Herrn Dr. Völkl ebenfalls die Hinweise geliefert, diesen Herrn Günter Maier als rechtswidrigen Nebenintervenient,
in dem Verfahren beim AG in KA und nun LG in KA sofort auszuschließen,
wo er sich als betrügerisch;
als „angeblich vertretungsberechtigter VgR Vorstand ausgab“,
da er gar keine Berechtigung dazu hat UND ER DAS NICHT IST.
Nachweise ergeben sich auch aus den Hinweisen bereits in der Akte der Justiz dazu.
Hinweis : Ferner stellt sich die Frage, warum der Ausschluss bei der Justiz trotz der Hinweise in dem Fall seit über 1. Jahr noch nicht vollzogen wurde?
Das AG Ka hätte das eigentlich schon lange vor dem LG machen müßen.
Buchen, im Oktober 2021, geschäftsführender Vorstand, Verein Justiz-Opfer
Die Darstellungen von K.H. Schuchardt und Günter Maier und deren Freunde über die Wahlen des VGR in 2020 und andere derer Verkündigungen, Veröffentlichungen entsprechen nicht der Wahrheit. haben andere Gründe leider.
Auch der Name „justizgeschaedigte“ des VGR – Vereins für seine private Webseite, ist rechtswidrig im Gebrauch, insoweit wie bekannt, geschützt.
Deshalb muß vor solchen Herren und deren Äußerungen gewarnt werden, mit Betrügern im Verein gegen Rechtsmißbrauch sollte man vorsichtig sein udn diese nicht in die Vorstandschaft wählen oder bringen.
Feststellungen und Sachvortrag
Deshalb muß vor solchen Herren und deren dubiosen unwahren Äußerungen gewarnt werden.