Justizopfer- Lehramt- Fall Markus Held

Rede bei der Großkundgebung des Vereins Justiz-Opfer e. V.
am 7. Mai 2015 auf
dem Marienplatz in München

 

Sehr geehrte Damen und Herren.

 

 

In einem demokratischen Staat ist es das Recht der Bürger,

sich bei einer falschen Entscheidung einer Behörde an ein Gericht zu wenden.

 

Brief,Held Markus, Willkür in der Bewertung bei Prüfungen

 

 

Dieses Rechtsmittel zum Schutz der Bürger läuft jedoch ins Leere und ist wirkungslos, wenn das Gericht die eingereichten Beweise nicht zur Kenntnis nimmt.

 

Wie die Richterin in meinem Gerichtsverfahren vorgegangen ist, kann nicht im Sinne des Gesetzgebers und eines demokratischen Staates sein.

 

Wegen einer offensichtlich falschen Prüfungsentscheidung über mein Staatsexamen habe ich Klage bei Gericht eingereicht.

 

Ich konnte dem Gericht unzählige schriftliche Belege für die fehlerhafte Bewertung meines Staatsexamens vorlegen.

 

Die Prüfer hatten sich in ihren Stellungnahmen selbst widersprochen, sich auf unwissenschaftliche Art, d. h. sachlich falsch, geäußert und sogar selbst versehentlich zugegeben, dass ihre Benotung nicht richtig ist.

 

Das Gerichtsverfahren lief jedoch anders ab, als ich es in einem Staat,
der sich als
Rechtsstaat bezeichnet, erwartet hätte.

 

Auf die Gerichtsverhandlung musste ich zwei Jahre lang warten.

 

Die Prüfer waren bei der Verhandlung nicht anwesend und der Vertreter des Prüfungsamtes musste sich nicht äußern.

 

Es fand keine Erörterung des Sachverhalts statt.

 

Als es mir gelang, einen eindeutigen Beweis für die fehlerhafte Bewertung meines Staatsexamens vorzubringen, hat zu meiner
Überraschung die Richterin die Gerichtsverhandlung für beendet erklärt.

 

Die Richterin hat mir ihr Urteil per Post mitgeteilt.

 

Von den insgesamt zwölf Schriftstücken mit Beweisen, die ich während des Gerichtsverfahrens eingereicht hatte, hat die Richterin zehn unberücksichtigt und unerwähnt gelassen.

 

 

Die restlichen zwei Schriftstücke hat die Richterin nur bruchstückhaft ausgewertet und
sogar sinnentstellend wiedergegeben.

Auf diese Art fielen meine Beweise unter den Tisch.

 

Die Richterin hat in ihrem Urteil alle Äußerungen der Prüfer als korrekt
bezeichnet.

 

Somit haben auch solche Aussagen der Prüfer, die im Widerspruch zur gesamten wissenschaftlichen Fachliteratur stehen, Gültigkeit erlangt.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

 

verantwortlich im Sinne des Presserechts:
Markus Held, 90459 Nürnberg,

 

 

weiterer Hinweis zu diesem Fall:

http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2014/07/21/willkuer-bei-der-bewertung-von-pruefungsleistungen/